Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 75: Verwaltungsgericht
Der Entscheid der Schätzungskommission betrifft eine Beschwerde gegen den Einbezug einer Parzelle in den Landumlegungsperimeter, die nur von A. S. eingereicht wurde. Die Landumlegung soll die Bebaubarkeit und Erschliessungsmöglichkeiten verbessern, was den Grundeigentümern Vorteile bringt. Auch die Hochwassersicherheit durch Renaturierung des Grenzbaches wird dadurch erhöht. Die Landumlegung greift in die Eigentumsfreiheit ein, und ein gemeinsames Handeln aller Gesamteigentümer ist erforderlich, was hier nicht gegeben ist.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 75 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 21.12.2007 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | II. Umlegungsrecht75 Notwendige Streitgenossenschafteiner Landumlegungsbeschwerde |
Schlagwörter: | Landumlegung; Parzelle; Gesamteigentümer; Einbezug; Umlegungsrecht; Landumlegungsperimeter; Bebaubarkeit; Interesse; Notwendige; Streitgenossenschaft; Erhebung; Landumlegungsbeschwerde; Entscheid; Schätzungskommission; Baugesetz; Sachen; Einwohnergemeinde; Verbesserung; Erschliessungsmöglichkeiten; Parzellen; Aufgr; Umnutzung; Abparzellierung; Zeit-; Grundeigentümern; Vorteile; Renaturierung; Grenz- |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.